Brandschutz

Brandschutznachweise
bestehen aus einem eindeutigen Textteil, in dem die brandschutzrelevanten Ausführungen definiert und beschrieben sind, und Brandschutzplänen, die die brandschutzrelevanten Bauelemente wie Wände, Türen, Brandschutzklappen etc. zeigen. Diese Unterlage dient als Basis für einen späteren Gebäudebetrieb und als Grundlage für alle erfroderlichen Prüfungen z.B, von Brandmeldeanlagen, Aufzügen oder Rauchableitungsöffnungen.

Brandschutz für Neubauten
Der vorbeugende bauliche Brandschutz ist frühzeitig bei jedem Gebäudeentwurf zu beachten. Die Lage von Treppenräumen oder die Erreichbarkeit der Fluchtwege durch die Feuerwehr sind elementar für die Umsetzbarkeit eines Konzepts. So sind Feuerwehrzufahren in den Freianlagen eines Wohnungsbaus regelmäßig störend und gestalterisch wenig wertvoll. Wir erstellen daher sowohl für unsere eigenen, aber auch für Projekte Dritter entsprechende Brandschutznachweise. Regelmäßig machen wir dabei die Erfahrung, dass konzeptionelle Ansätze die Gebäude dabei einfacher und in Erstellung und im Betrieb kostengünstiger machen, Selbstverständlich stets unter Einhaltung des gültigen Baurechts.

Brandschutz im Bestand
Hier erfolgt zunächst eine ausführliche Analyse der bestehenden Baugenehmigungsunterlagen und der zur Errichtung gültigen Baurechts. Hierzu halten wir entsprechende historische Bauordnungen und die entsprechenden Regelwerke vor, um die Frage eines Bestandschutzes zu klären. Insbesondere bei Nutzungsänderungen oder Bestandserweiterungen können so meist aufwändige Bestandsertüchtigungen vermieden werden. Der Auftraggeber wird über die unterschiedlichen Möglichkeiten und die verbundenen Gefährdungsszenarien aufgeklärt. Bei Bedarf erfolgt auch eine Beteiligung des Gebäudeversicherers.